Gutscheinbestellung
Sie können bei mir auch Gutscheine über einen gewünschten Betrag oder einen Komplettgutschein
(gesamter Betrag inkl. Porto) bestellen. Wenn Sie dem Beschenkten die Wahl der Fotovorlage
lieber selber überlassen möchten oder es zu kurzfristig für die Bestellung einer Zeichnung ist, sind
die Gutscheine eine gute Alternative zum verschenken.
Für eine Bestellung, die Sie mir bitte per Email, Kontaktformular oder Post zusenden, benötige ich....
- die Nummer des gewählten Gutscheins
- bei Komplettgutschein die Angaben zum gewünschten Motiv, z.B. Zeichentechnik, Format,
Darstellung (nach denen ich den Gesamtpreis berechne)
- beim Gutschein für einen Betrag (den gewünschten Betrag, z. B. 20,-€, 30,-€, 40,-€.....)
- zusammen mit Ihrem Namen und Adresse.
Sie erhalten den Gutschein dann umgehend auf Rechnung per Post zugesandt. Die Bezahlung des
Gutscheins erfolgt nach dessen Erhalt, binnen 10 Tagen. Sollte die Zahlung nach 10 Tagen nicht
eingehen, erlischt die Gültigkeit für den Gutschein. Es besteht also auch nach Zusendung des
Gutscheins kein Kaufzwang. Nach Eingang der Überweisung hat der Gutschein eine Gültigkeitsdauer
von 2 Jahren.
Gutscheine können vom Beschenkten später unter Angaben des Austelldatums, der Gutscheinnummer
und Angaben zum Namen des Gutscheinbestellers (wenn abweichend vom eigenen), eingelöst werden.
Dieses dem Beschenkten bitte mitteilen, auch dass ich zur Fertigung der Zeichnung ein deutliches Foto
benötige!
Hier die Grafiken mit Nummern meiner aktuellen Gutscheine
Gutschein Nr. 1
(Komplettgutschein, der Gesamtbetrag beinhaltet auch das Porto für die spätere Zusendung)
Gutschein Nr. 2
(Gutschein, ausgestellt auf einen, vom Kunden gewählten Betrag). Hier kann es sein, dass der
Beschenkte später noch einen Restbetrag nachzahlen muss. Nicht verbrauchte Restbeträge,
aus vorab bezahltem Gutschein, werden von mir, bei Zusage und Abnahme der Zeichnung,
nicht zurückerstattet.
Keine Auszahlung/Tausch meiner Gutscheine in Geldbetrag möglich!! Geldrückzahlungen nur an
den Besteller des Gutscheines, wenn die Zeichnung so gar nicht zusagt (hier gilt, wie für alle
bestellten Zeichnungen, keine Abnahmepflicht bei Nichtgefallen).